Natascha Kuendig

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verantwortliche Stelle im Sinne der AGB, ist:

Natascha Kündig Photography
Natascha Kündig
Oberlandstrasse 47
8610 Uster

Telefon: +41 (0) 79 728 39 65
E-Mail: info@nataschakuendig.ch
Website: https://nataschakuendig.ch/

 

Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen „Natascha Kündig Photography“ (Natascha Kündig) und Ihnen als Kunde erreicht werden.

Definitionen
    1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
    2. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
    3. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
    4. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
    5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere auf Webseiten, sozialen Netzwerken) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
Geltungsbereich
    1. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt und werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    2. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Terminvereinbarung, Annullierung und Vertragsrücktritt
    1. Anfragen des Kunden stellen keine verbindlichen Bestellungen dar. Erst die Antwort des Fotografen mit Nennung der konkreten Auftragsdaten (Preis, Leistungsumfang und Termin) ist ein Angebot im Rechtssinne. Durch eine Terminvereinbarung/-reservation per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der in der Offerte bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes dar sofern dieser keine Begründung für ein Nichterfüllen der Dienstleistung bekannt gibt. Der schriftlich (WhatsApp, E-Mail etc.) oder telefonisch definierte Termin ist für beide Seiten verbindlich und kann nur vom Fotografen verschoben oder aufgehoben werden.
    2. Kostenlose Auftragsannullierungen/Absagen sind nur möglich, solange keine Terminvereinbarung/Terminreservation besteht. Allfällige Aufwendungen und/oder möglicher Verlust von anderen Aufträgen, dürfen vom Fotografen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
    3. Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Fotograf berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
        • Bis und mit 21 Tage vor dem Termin: 40% des Grundpreises gemäss Offerte
        • Bis und mit 14 Tage vor dem Termin: 60% des Grundpreises gemäss Offerte
        • Bis und mit 7 Tage vor dem Termin: 80% des Grundpreises gemäss Offerte
        • Bis und mit 2 Tage vor dem Termin: 100% des Grundpreises gemäss Offerte
    4. Bei Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen (plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall, Todesfall, Verletzung des Tieres) mit entsprechendem Nachweis (z.B. Arztzeugnis) wird ein neuer Shootingtermin ohne zusätzliche Gebühr vereinbart. Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren wie in Ziffer III. Abs. 3 erwähnt verrechnet.
    5. Wird der Termin aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt (starker Regen, Gewitter, Hagel, Sturm usw.) fällt keine zusätzliche Gebühr an. Ob das Shooting wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen des Fotografen. Sollte der Kunde auf die Durchführung des Shootings bestehen und das Shooting wird wegen schlechten Witterungsverhältnissen abgebrochen, wird ein zweiter Termin nur durch eine zusätzliche Gebühr für weitere Aufwände und Anfahrt durchgeführt.
    6. Der Fotograf kann keine Garantie auf Sonnenschein beim vereinbarten Shootingtermin geben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Shooting auch bei bewölktem Himmel zu vereinbartem Termin stattfindet. Sollte der Kunde den Termin aufgrund von bewölktem Himmel absagen, werden Absagegebühren gemäss Ziffer III. Abs. 3 verrechnet.
    7. Der Fotograf kann keine Garantie auf die Bodenbeschaffenheit (z.B. zu nass oder zu rutschig) und somit auf die Durchführung von Bewegungs- und Reitbilder, geben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in solchen Fällen auf diese Motive verzichtet werden muss. Sollte der Kunde den Termin aufgrund der nicht durchführbaren Bewegungs- und Reitbilder absagen, werden Absagegebühren gemäss der Ziffer III. Abs. 3 verrechnet.
    8. Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Grundpreis gemäss Offerte in Rechnung zu stellen.
Honorar
    1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
    2. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
    3. Der Grundpreis ist als Vorauszahlung zu leisten. Die anschliessend gewählten Leistungen werden nach der Auswahl in Rechnung gestellt.
    4. Gestellte Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb der angegeben Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
    5. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern der Fotograf mehrwertsteuerpflichtig ist) geschuldet.
    6. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
    7. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Fotomaterial nicht verwendet wird.
    8. Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:
        • Mahnung: CHF 0.–
        • Mahnung: CHF 25.–
        • Mahnung: CHF 50.–
    9. Sollte die Rechnung nach der 3. Mahnung nicht beglichen worden sein, erfolgt eine Betreibung. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–, sowie die Kosten für die Betreibung (abhängig vom Schuldbetrag) fällig. Allfällige weitere Kosten für das Betreibungsverfahren werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Nutzungs- und Bildrecht des Kunden
    1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild- Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
    2. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
    3. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
    4. Veränderungen des Fotomaterials durch analoges oder digitales Composing, einer anders gearteten Bearbeitung oder Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
    5. Das Fotomaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
    6. Falls speziell für den Internetauftritt vorgesehene Fotos überreicht wurden, dürfen ausschliesslich diese dafür verwendet werden.
    7. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber der fotografischen Arbeit zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
    8. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
Haftung des Fotografen
    1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
    2. Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.
    3. Der Kunde und Halter des Tieres haften für Unfälle und Schäden die durch das Tier verursacht wurden. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
    4. Der Fotograf kann nicht für einen Diebstahl, der während einer Fotosession stattgefunden hat, haftbar gemacht werden und rät, Wertgegenstände entsprechend zu sichern.
    5. Werden ausgeliehene Gegenstände (z.B. Kamera, Handy, Halfter, Halsbänder, Leinen) vom Fotografen durch den Kunde oder das Tier beschädigt oder zerstört, so muss der Kunde für die Neubeschaffung aufkommen.
    6. Der Kunde ist während der gesamten Fotosession für den physischen so wie psychischen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach einer Fotosession auftreten haftet der Fotograf nicht.
    7. Sollten digitale Bildwerke, mit entsprechend erworbenen Nutzungsrechte, in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf keine Haftung für die Qualität und Farben der Ergebnisse.
    8. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der fotografischen Arbeiten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
    9. Der Fotograf haftet nicht für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.). Die Fotograf haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.
    2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden mit der Terminvereinbarung eines Shootings durch den Kunden als angenommen erklärt.

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